Wahl zum Inklusionsbeirat
In Hofheim wird ein neuer Inklusionsbeirat gewählt. Der Hofheimer Inklusionsbeirat setzt sich für ein Zusammenleben ohne Barrieren mit dem Ziel des Abbaus physischer, kommunikativer und mentaler Barrieren (z.B. Vorurteile, Voreingenommenheit sowie überkommenes defizitäres Menschenbild von Menschen mit Behinderung) zur Erreichung einer vollständigen sozialen Partizipation in einer inklusiven Gesellschaft ein.
Die Mitarbeit in dem Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich.
Die Wahl kurz Zusammengefasst:
- Die Wahl zum Inklusionsbeirat ist eine Briefwahl.
- Wenn Sie wählen gehen möchten, müssen Sie sich bei der Stadt als Wähler bis spätestens 22. August 2024 anmelden.
- Wenn Sie selbst gerne gewählt werden und Verantwortung übernehmen möchten, dann müssen Sie sich bei der Stadt bis spätestens 22. August 2024 selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen.
- Ab 26. August 2024 werden die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten, die sich zur Wahl angemeldet haben, verschickt. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 29.09.2024 um 18:00 Uhr im Rathaus Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus eingegangen sein.
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Es handelt sich bei der Wahl zum Inklusionsbeirat um eine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten, die sich in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, erhalten ab dem 26. August 2024 automatisch die Unterlagen per Post. Die Briefwahlunterlagen können unentgeltlich an die Stadt Hofheim zurückgesandt oder bis spätestens 29. September 2024, 18 Uhr, in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wahlteam
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus