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Bewohner-Park-Ausweis

Bewohner-Park-Ausweis

Bewohner-Park-Ausweis

Sie haben ein Auto oder Motorrad.
Aber Sie haben keinen eigenen Park-Platz?

Es gibt besondere Park-Gebiete.
Für Bewohner und Bewohnerinnen.
Sie heißen: Bewohner-Park-Gebiete.

Sie brauchen dafür einen Park-Ausweis.
Er heißt: Bewohner-Park-Ausweis.

Wenn Sie in einem Bewohner-Park-Gebiet wohnen,
können Sie einen Park-Ausweis beantragen.

Damit können Sie im Bewohner-Park-Gebiet parken
ohne jedes Mal bezahlen zu müssen.

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Ihren Fahrzeug-Schein oder
    Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1

Wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Amt anmelden,
bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
Sie gilt als Nachweis für das Anmelden.

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Schein.

Manchmal müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.
Zum Beispiel:

  • Bewohner-Park-Ausweis

    Sie müssen Ihren Bewohner-Park-Ausweis mitbringen. Wenn wir Ihren Bewohner-Park-Ausweis ändern sollen.

  • Wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört:
    Bestätigung vom Halter oder der Halterin

    Der Halter oder die Halterin ist die Person,
    auf die das Fahrzeug beim Amt gemeldet ist.

    Der Halter oder die Halterin kann
    einer anderen Person erlauben,
    dass die Person mit dem Fahrzeug fährt.

    Sie müssen uns diese Erlaubnis zeigen,
    wenn Sie nicht der Halter oder die Halterin sind.

    Damit zeigen Sie:
    Ich darf das Fahrzeug nutzen.
    Ich will für das Fahrzeug einen Park-Ausweis.
    Der Halter oder die Halterin hat das erlaubt.

Achtung:
Es gibt eine Erlaubnis für Privat-Fahrzeuge.
Sie müssen uns die Erlaubnis zeigen,
wenn das Fahrzeug einer anderen Person gehört
und Sie es in Ihrer Freizeit nutzen dürfen.

Die Person muss die Erlaubnis unterschreiben.
Bringen Sie die Erlaubnis mit ins Amt.
Wenn Sie den Park-Ausweis beantragen oder abholen.

Wichtig:
Sie müssen uns auch den Ausweis zeigen
vom Halter oder der Halterin.
Oder eine Kopie vom Ausweis.

Es gibt auch eine Erlaubnis für Firmen-Fahrzeuge.

Sie müssen uns die Erlaubnis zeigen,
wenn Sie das Fahrzeug von der Arbeit nutzen.
Wenn die Firma Ihnen erlaubt hat,
dass Sie das Fahrzeug in Ihrer Freizeit nutzen.


Wichtig:
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss die Erlaubnis unterschreiben.
Und einen Firmen-Stempel auf die Erlaubnis machen.
Bringen Sie die Erlaubnis mit ins Amt.
Wenn Sie Ihren Park-Ausweis beantragen oder abholen.

Der normale Park-Ausweis gilt 1 Jahr.
Es gibt auch Park-Ausweise für 1 Monat.

Sie können den Park-Ausweis
für Ihr Auto oder Motorrad nutzen.

Manchmal auch für Ihr Wohn-Mobil.
Aber das ist nur eine Ausnahme.
Mehr Infos dazu bekommen Sie im Amt.

Wichtig:
Der Park-Ausweis muss gut sichtbar sein.
Er muss hinter der Wind-Schutz-Scheibe liegen.

Im Amt gibt es Ausweis-Taschen.
Sie können die Ausweis-Taschen
hinter der Scheibe im Fahrzeug anbringen.

Sie können Ihren Park-Ausweis im Internet beantragen.
Oder Sie schicken uns die Papiere mit der Post.

Wenn Sie uns die Papiere schicken,
bearbeiten wir Ihren Antrag.
Das dauert ein paar Tage.
Wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben,
schicken wir Ihnen einen Brief.
Darin steht:

  • Wann Sie den Ausweis abholen können.
  • Welche Papiere Sie beim Abholen mitbringen müssen.

Bitte warten Sie diesen Brief ab.
Bitte bezahlen Sie die Gebühren,
wenn Sie den Ausweis bei uns abholen.

Wichtig:
Wenn Sie im Antrag mehrere Fahrzeuge aufschreiben,
bekommen Sie 1 Park-Ausweis
für mehrere Fahrzeuge.
Darauf stehen die verschiedenen Kennzeichen
von den verschiedenen Fahrzeugen.

Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Wenn Sie schon einen Park-Ausweis haben,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Ungefähr 2 Monate bevor Ihr Park-Ausweis abläuft.

Wir schreiben Ihnen auch gerne eine E-Mail.
Also eine Nachricht im Internet.
Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse geben.

Wichtig:
In der Nachricht steht ein Kassen-Zeichen.
Das Kassen-Zeichen ist eine Nummer.
Schreiben Sie die Nummer auf die Überweisung,
wenn Sie den neuen Park-Ausweis bezahlen.
Wenn Sie das Geld überweisen,
schicken wir Ihnen den neuen Park-Ausweis mit der Post.

Melden Sie sich bitte im Amt:


1. Wenn Sie keine Nachricht von uns haben
und Ihr Park-Ausweis in 1 Monat abläuft.


2. Wenn Sie das Geld nicht überwiesen haben
und schnell einen neuen Park-Ausweis brauchen.

Ja.

Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Sie können den Antrag im Internet schicken,
aber Sie müssen den Park-Ausweis persönlich abholen.

Sie bekommen den Park-Ausweis sofort,
wenn Sie persönlich zu uns kommen.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
kann eine andere Person für Sie zu uns kommen.

Die Person muss uns dann eine Vollmacht zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
Das Papier müssen beide unterschreiben.
Die Person, die etwas erlaubt.
Und die Person, die mit der Erlaubnis zum Amt geht.

Die Person muss uns die Vollmacht zeigen.
Und ihren Ausweis oder Pass zeigen.
Und den Ausweis von der Person,
die ihr die Erlaubnis gegeben hat.

Das heißt:
Geben Sie der Person eine Kopie von Ihrem Ausweis.
Wenn die Person mit der Vollmacht ins Amt geht.

Der Park-Ausweis kostet: 

  • 30 Euro im Jahr.
  • 4,20 Euro im Monat.
  • 2,50 Euro für Änderungen.
    Zum Beispiel: Wenn Sie umziehen.
    Oder wenn Sie ein neues Fahrzeug
    und ein neues Kennzeichen haben.
  • 2,50 Euro für einen Ersatz-Ausweis.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie den Park-Ausweis verlieren.

copyright

Bilder: „© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Text: Atelier Leichte Sprache, Anna Lena Schattenhofer

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