Die Steuererklärung der Zukunft
Das sehen die Regeln vor, die Bundestag und Bundesrat vor kurzem gebilligt haben und die größtenteils zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Demnach werden viele unkomplizierte Steuererklärungen maschinell abgewickelt, damit sich die Beamten den „prüfungsbedürftigen Fällen“ widmen können.
Was das bedeutet? Es werden wohl vor allem jene Erklärungen automatisch erledigt, bei denen es um relativ wenig Geld geht. Das betrifft oft Arbeitnehmer und Rentner, die auf eine Erstattung hoffen. Gerade sie sollten also einen Profi wie die VLH hinzuziehen, da bei maschinellen Prozessen individuelle Vorteile schnell unter den Tisch fallen können.
Auch wichtig: Das Gesetz sieht eine Verlängerung der Abgabefristen vor. Wer die Erklärung selbst macht, muss sie bis Ende Juli des Folgejahres einreichen statt, wie bisher, bis Ende Mai. Wer sich beraten lässt, hat Zeit bis Ende Februar des Zweitfolgejahres. Für 2017 müssen die Unterlagen also erst bis Ende Februar 2019 eingehen. Wer sich allerdings trotz Verlängerung verspätet, muss unter Umständen mit einem automatischen Verspätungszuschlag rechnen, mindestens 25 Euro pro Monat. Sie haben noch Fragen? Frau Sabine Bergmann leitet die VLH-Beratungsstelle in der Hofheimer Innenstadt und steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag zwischen 10.00 Uhr und 17.00 Uhr zur Verfügung.
Ihr Kontakt zur VLH:
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Beratungsstellenleiterin Sabine Bergmann (DIN 77700-zertifiziert)
Kurhausstr. 5a
65719 Hofheim
Telefon: 06192 2916211
Email: Sabine.Bergmannvlhde
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) berät Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG.