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Sterbefall 

  • Überblick

    Anmeldung (Beurkundung) eines Sterbefalles


    Der Sterbefall ist spätestens am nächsten Werktag nach dem Todestag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

    Zur Beurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

    • Leichenschauschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
    • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (falls die/der Verstorbene verheiratet war)
    • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
    • Falls die/der Verstorbene verwitwet oder geschieden war, die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil
    • den Ausweis/Pass (zur Feststellung der Staatsangehörigkeit)


    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung.

    Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.

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