Verfahrensablauf
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
1.für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
2.die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
3.die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Zuständige Stelle
Ihr Bürgerbüro der Stadt Hofheim
Unterlagen
siehe Antrag unter Downloads
Gebühren
es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlagen
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html