Grundsteuer
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Überblick
Hebesätze der Stadt Hofheim am Taunus:
Grundsteuer A 400 %
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B 510 % (ab 2017)Persönliche Verhältnisse des Eigentümers sind hierbei außer Betracht zu lassen.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz, der sich aus den betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und den bebauten und unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) zusammensetzt.
Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswertbescheid der Bewertungsstelle des jeweiligen Finanzamtes. Für Grundstücke im Stadtgebiet Hofheim am Taunus ist das Finanzamt Hofheim am Taunus zuständig. Mit dem Einheitswertbescheid setzt das Finanzamt den Grundsteuermeßbetrag sowie den Einheitswert fest.
Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Hofheim am Taunus multipliziert und somit der Jahresbetrag der Grundsteuer errechnet. Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die Grundsteuer ist zusammen mit den Grundbesitzabgaben vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Fällige Beträge entnehmen Sie bitte dem zuletzt festgesetzten Bescheid. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeiten zu leisten.Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze:
Grundsteuer A
205 % für die Jahre 1972-2010
310 % für die Jahre 2011-2014
400 % ab 2015Grundsteuer B
210 % für die Jahre 1972-2010
310 % für die Jahre 2011-2013
400 % für 2014
440 % für 2015
480 % für 2016
510 % für 2017Wichtig: Beim Verkauf eines Hauses/Grundstücks oder einer Eigentumswohnung beachten Sie bitte Folgendes:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird der Einheitswert- und Grundsteuermeßbetrag, durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes zum nächsten 1. Januar des auf einen Verkauf folgenden Jahres auf den Erwerber zugerechnet.
Sofern kein Teilverkauf erfolgt oder eine Abweichung des Grundsteuermeßbetrages zu erwarten ist, können wir entsprechend Ihres Kaufvertrages vorweg die Berechnung der Grundsteuer an den Erwerber zum Übergabetermin (bzw. folgenden Monatsersten) vornehmen.
Wir bitten Sie deshalb, uns einen Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, unter Angabe des Übergabedatums, dem Zählerstand des Wasserzählers sowie dem Namen und der Anschrift des Käufers, umgehend schriftlich mitzuteilen sowie eine Kopie des Kaufvertrages beizulegen. Danach kann ein vorgezogener Eigentumswechsel erfolgen. -
Details
Gebühren
Hebesätze der Stadt Hofheim am Taunus:
Grundsteuer A 400 %
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B 510 % (ab 2017)
Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze:
Grundsteuer A
205 % für die Jahre 1972-2010
310 % für die Jahre 2011-2014
400 % ab 2015
Grundsteuer B
210 % für die Jahre 1972-2010
310 % für die Jahre 2011-2013
400 % für 2014
440 % für 2015
480 % für 2016Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Grundsteuergesetz (GrdStG), Abgabenordnung (AO), Bewertungsgesetz (BewG), Hebesatzsatzung
Hinweise
Nähere Informationen zur Berechnung der Müllabfuhrgebühren sowie des Wassergeldes/Kanalbenutzungsgebühren
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Michaela Brands Hofheim (Kernstadt) und Marxheim 06192 202-244 mbrandshofheimde Herr Dietmar Kaiser Stadtteile (außer Marxheim) 06192 202-280 dkaiserhofheimde Frau Larissa Schönstedt Hofheim (Kernstadt) und Marxheim 06192 202-433 lschoenstedthofheimde Organisationseinheiten