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Wappen von Hofheim am Taunus

Das 1907 amtlich gebilligte und 1920 verliehene Wappen entspricht den vier ältesten Siegeln bis gegen 1700, deren erstes bald nach der Stadtrechtsverleihung 1352 auftritt.

Im Hofheimer Stadtrecht, Hauptsatzung Paragraph 6, Fassung vom 15. September 1993, ist das Wappen der Stadt Hofheim am Taunus wie folgt beschrieben:

„Die Stadtfarben sind Blau, Weiß und Schwarz. Das U-förmige Schild des Stadtwappens, dem eine Mauerkrone aufgesetzt ist, ist waagerecht geteilt. Die untere Hälfte zeigt im linken Feld auf blauem Grund einen steigenden Löwen, rot bewehrt, zwischen sieben goldfarbenen Schindeln, im rechten Feld auf rotem Grund ein silbernes sechsspeichiges Rad. In der oberen Hälfte des Wappens erscheint vor schwarzem Grund, bis zur Brusthöhe verdeckt, die Figur des heiligen Petrus in silbernem Ober- und blauem Untergewand; in der Rechten hält er ein goldenes Buch, in der Linken einen goldenen Schlüssel. Die Führung und der Gebrauch des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Zustimmung des Magistrates.“

Von 1816 bis 1920 führte Hofheim einen roten Hahn auf silbernem Grund in seinem Wappen. Dieses Wappen war eine Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und der politischen Neuordnung der deutschen Staaten.
1806 entstand das Herzogtum Nassau. Nach Paragraph 5 des landesherrlichen Ediktes betreffend Bildung und Verwaltung der Gemeinden vom 5. Juni 1816 war die Führung von Wappen und Gemeinden geregelt. Ab da durfte der Schultheiß ein Siegel mit dem von der Gemeinde bis dahin hergebrachten oder vom gesamten Ortsvorstand zu wählenden und von der Landesregierung zu genehmigenden Wappenzeichen führen - davor war in Hofheim das alte Gerichtssiegel im Gebrauch als Siegel. Mit diesem Erlass wurden alle alten Siegel eingezogen. Bei der Gestaltung des Wappens hatten die Gemeinden freie Wahl.

Hofheim wählte den roten Hahn als „Wächter der Stadt" und Zeichen für den Patron Petrus, Schutzheiliger der Stadt und der Patron der Kirche St. Peter und Paul (siehe Matthäus, 26.30-35 / Vorhersage durch Jesus, und Matthäus, 26.69-75/tatsächliches Ereignis. Wenn der Hahn kräht, wirst du mich dreimal verleugnet haben.)

1905 wurden die Städte der nassauischen Landesregierung aufgefordert eine Darstellung ihres Wappens zu überlassen. Hofheim sandte daraufhin seinen roten Hahn. Das mit der Prüfung der Wappen beauftragte Königlich Preußische Staatsarchiv schrieb 1907 zurück, dass das jetzige Stadtwappen erst im 19. Jahrhundert, vermutlich willkürlich, eingeführt worden ist, und es verwies darauf, dass die Stadt, nachweislich mit dem Ende des 14. Jahrhunderts, ein Siegel mit einem anderen, durchaus sinnvollen Wappen geführt hat.
Die Genehmigung dauerte jedoch bis 1920, da dieses Siegel/Wappen nicht den heraldischen Gesichtspunkten entsprach. Erst ab da durfte das Wappen, wie wir es heute kennen, offiziell eingeführt werden.


Quellen:
Schlecker, Roswitha; Kurzchroniken, StadtmuseumStadtarchiv Hofheim 1994
Mauer, Karl Wilhelm; Das Wappen der Stadt Hofheim, Hofheim 2009

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