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Wasserversorgungssatzung

Aufgrund von §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBI. S. 318) sowie der §§ 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim am Taunus in ihrer Sitzung am 02.09.2020 nachstehende Satzung beschlossen:
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