Wohnberechtigungsscheinstelle
Was ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) ist ein Dokument, das Sie berechtigt eine besonders günstige Wohnung zu mieten. Wichtige Voraussetzung ist, dass ihr jährliches Familieneinkommen nicht die Einkommensgrenze übersteigt.
Diese sind:
1 Personenhaushalt 18.166 €
2 Personenhaushalt 27.561 €
3 Personenhaushalt 33.826 €
4 Personenhaushalt 40.091 €
5 Personenhaushalt 46.356 €
6 Personenhaushalt 52.621 €
7 Personenhaushalt 58.886 €
8 Personenhaushalt 65.151 €
9 Personenhaushalt 71.416 €
10 Personenhaushalt 77.681 €
Jede weitere Person 6.265 €
weiterer Zuschlag pro Kind 833 €
Für ausländische Bürger gilt außerdem die Bedingung einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr ab Antragsstellung.
Zeitraum
Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf des Jahres kann ein neuer Schein beantragt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- alle volljährigen deutschen Bürger/innen
- alle volljährigen ausländischen Mitbürger/innen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr
- Asylberechtigte (alle Personen, bei denen das Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen ist)
Was kostet die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung?
In Hessen ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Stadtverwaltung Hofheim am Taunus - Wohnberechtigungsscheinstelle
Die Wohnberechtigungsscheinstelle ist zu folgenden Sprechzeiten besetzt:
Sachbearbeiterin | Sprechzeiten | Kontakt |
Frau Azmani |
Montag bis Freitag: |
Telefon: 06192 202 314 |
Die Antragstellung erfolgt ohne Terminvergabe.
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau zur Feststellung Ihres Jahreseinkommens PDF-Datei, 172,66 KB
- Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung PDF-Datei, 742,95 KB
- Unterlagen-Checkliste für die Wohnberechtigungsbescheinigung PDF-Datei, 176,83 KB
- Flyer Wohnberechtigung Ukraine PDF-Datei, 587,67 KB