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Heirat

Aktueller Hinweis

Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Standesamt und Einbürgerungen weiterhin einen Termin telefonisch oder per Mail an standesamthofheimde. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Der Hochzeitstag soll einer der schönsten Tage im Leben sein - auch Sie werden diesen Wunsch haben und deshalb frühzeitig mit der Planung beginnen. Zugegeben, die Wochen vor dem großen Tag haben mit romantischer Zweisamkeit meist wenig zu tun. Bevor Sie einander das Ja-Wort geben, müssen Sie Anträge ausfüllen, Gästelisten zusammenstellen, Einladungen schreiben, sich für Kleidung, Eheringe und das Wie und Wo der Hochzeitsfeier entscheiden.

Wir möchten Ihnen helfen, die kleinen und großen Hürden vor dem wichtigen Ereignis leichter zu nehmen.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Standesamt beraten Sie natürlich gern beim bürokratischen Prozedere, das meist weniger aufwändig als befürchtet ist.

Standesamtliche Trauung

Wir informieren Sie über die bürokratische Seite der Hochzeitsvorbereitung. Klicken Sie einfach das gewünschte Stichwort an:

Orte und Termine

Die Städte und Gemeinden sind befugt, eigenständig festzulegen, an welchen Orten der Standesbeamte/die Standesbeamtin Eheschließungen vornehmen darf.

Als Orientierungshilfe sind folgende, grundsätzliche Hinweise zu beachten:

  • die jeweilige Örtlichkeit muss den Anforderungen des § 14 Abs. 2 PStG gerecht werden (siehe oben);
  • die Eheschließenden müssen an einem zur Eheschließung bestimmten Ort persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1311 BGB);
  • das Kriterium der „würdigen Form“ hat sich an dem Anstandsgefühl und dem Empfinden der Allgemeinheit zu orientieren;
  • die Standesbeamtin muss in der Lage sein, ihre Mitwirkung bei der Eheschließung und deren Beurkundung ordnungsgemäß durchführen zu können, ohne dass ein Risiko für das Zustandekommen der Ehe einschließlich der erforderlichen Dokumentation besteht; insbesondere darf weder ihre Zuständigkeit in Frage stehen noch die Beurkundung gefährdet sein;
  • der Standesbeamtin wird uneingeschränkt die rechtliche und tatsächliche Dispositionsbefugnis über die Örtlichkeit für die gesamte Dauer der Amtshandlung übertragen;
  • eine Bewertung, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die Standesbeamtin in eigener Zuständigkeit;
  • für die Eheschließung außerhalb des Standesamtes fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren in Höhe von 300,00 Euro an.

Der Eheschließungsort muss den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlicher Rechtsakt (Amtshandlung) wahren. Dies schließt zum Beispiel eine standesamtliche Eheschließung in sakralen Räumen aus. Anderes gilt aber nach deren kirchenrechtlicher Entwidmung (Profanierung) bzw. Säkularisierung.

Im Standesamtsbezirk Hofheim am Taunus kommen nachfolgend beispielhaft genannte Örtlichkeiten in Betracht, die für eine Eheschließung im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind:

  • Trauzimmer
  • Clubheime von Sport- und Kulturvereinen, sofern geeignet
  • Gastronomie / Hotels, hier ausdrücklich beschränkt auf Nebenräume bzw. im Rahmen von „Geschlossenen Gesellschaften“
  • Privat-/Firmengelände, u.U. mit Einschränkungen, da hier als Hauptkriterium gilt, die Räumlichkeit muss in jedem Fall überdacht sein und auf in keinem Fall von diversen Witterungseinflüssen beeinträchtigt werden (ein Zelt in entsprechender Größe ist Mindestvoraussetzung)
  • Gemeindezentren / Bürgerhäuser

Die zukünftigen Ehegatten informieren sich rechtzeitig beim Eheschließungs-Standesamt über den Wunsch des Eheschließungsortes außerhalb des Standesamtes. Der Wunsch wird mit dem Standesbeamten/der Standesbeamtin besprochen und ein Besichtigungs-/Ortstermin vereinbart.
Die Standesbeamtin bespricht vor Ort in Anwesenheit der Beteiligten die Erfordernisse für den Ablauf einer würdevollen Trauhandlung und einer entsprechenden Beurkundungsmöglichkeit. Die Ausgestaltung der Räumlichkeit obliegt den Eheschließenden.
Sofern aus Sicht der Standesbeamtin keine Hindernisse bezüglich des Ortes bestehen, erteilt diese wie bisher eine Bescheinigung über den geplanten, verbindlichen Eheschließungstermin.
Einzelheiten zum beschriebenen Ablauf sollten frühzeitig mit dem Standesamt abgesprochen werden.

Da der tägliche Dienstbetrieb im Standesamt aufrecht erhalten werden muss und immer Vorrang hat, bitten wir um Verständnis, wenn aus diesem Grund dem einen oder anderen Wunsch für einen „Eheschließungstermin außerhalb des Standesamtes“ nicht entsprochen werden kann.


Eheschließungstermine des Standesamtes: 

  • Dienstag bis Freitag während den Öffnungszeiten und nach Vereinbarung
  • Samstag an festgelegten Terminen im Trauzimmer
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