| Zum Bereichsmenu | Direkt zum Inhalt |

Impressum E-MailKontakt

Stadtwerke-Hofheim nach:

Sie sind hier: Themen - Aktuelles

Rückzahlung der Mehrwertsteuer nur für Wasserhausanschlüsse

21.10.2009- Die Stadtwerke Hofheim weisen aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auf Antrag eine freiwillige Rückerstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer nur auf bezahlte Rechnungen für die Herstellung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen erfolgt. Eine Rückerstattung gibt es nicht für andere Leistungen der Stadtwerke.

Grund für die Rückerstattung sind, wie berichtet, die rechtswirksamen Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes. Sie bestätigen, dass die Herstellung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen steuerlich wie die Lieferung von Wasser zu betrachten sind. Das heißt, dass sie mit 7 Prozent Mehrwertsteuer statt wie bisher mit 16 bzw. 19 Prozent zu berechnen sind.
Deshalb erstatten die Stadtwerke Hofheim zu viel gezahlte Beträge auf Antrag freiwillig für Wasserhausanschlussrechnungen rückwirkend bis zum Jahr 2003.

Die Rückerstattung umfasst nicht die Abgabenbescheide für den jährlichen Wasserverbrauch, da hier generell, auch in der Vergangenheit, nur 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wurden. Da im gesamten Abwasserbereich keine Mehrwertsteuer erhoben wird, kann hier ebenfalls keine Rückerstattung erfolgen.