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Informationen zum vorgezogenem Wasserzählerwechsel
September 2011- Durch die Änderung des Eichgesetzes, müssen die Stadtwerke Hofheim auch die Wasserzähler auswechseln, die eigentlich erst im Jahr 2013 auswechselt werden müssten.
Information zum Wasserzählerwechsel
Sehr geehrte Hauseigentümerin, sehr geehrter Hauseigentümer, gemäß § 12, Anhang B, Eichgesetz, beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichfrist für Wasserzähler 6 Jahre. Die im Jahr 2006 geltende Fassung des Eichgesetzes beinhaltet die Regelung, dass die Eichfrist für Wasserzähler, die innerhalb des Jahres 2006 geeicht sind, mit dem 31.12.2006 (Jahresende) beginnt. Damit endet für diese Wasserzähler die Eichfrist mit dem 31.12.2012. Diese Regelung gilt für alle Wasserzähler, die bis 12.02.2007 geeicht wurden. Üblicherweise müssten die Wasserzähler im Laufe des Jahres 2012 ausgetauscht werden.
Im Jahr 2007 erfolgte eine Änderung des Eichgesetzes dahingehend, dass die Gültigkeitsdauer der Eichung für alle Wasserzähler, die nach dem 13.02.2007 geeicht wurden, nicht wie bisher am Jahresende, sondern bereits am 01.01. des laufenden Jahres beginnt. Die Eichdauer wurde damit in der Praxis um 1 Jahr verkürzt.
Die ab 13.02.2007 geeichten Wasserzähler müssen statt wie ursprünglich vorgesehen bis 31.12.2013 nun schon bis 31.12.2012 gewechselt werden. Durch die Änderung der Eichordnung müssten 2012 nicht nur die Wasserzähler, die im Jahr 2006 geeicht wurden (alte Regelung), sondern auch die im Jahr 2007 geeichten Wasserzähler (neue Regelung) gewechselt werden, also doppelt so viele wie in normalen Jahren.
Um diese Aufgabe organisatorisch und personell bewältigen zu können,iehen wir die im Jahr 2012 fälligen Wasserzählerwechsel zeitlich teilweise vor. Um die zusätzliche Belastung durch die Verkürzung des Zählerwechselzeitraums von 6 auf 5 Jahren bewältigen zu können, werden auch Zähler bereits jetzt gewechselt, deren Eichfrist im Jahr 2013 endet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadtwerke Hofheim am Taunus

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