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Stadtwerke erstatten auf Antrag zuviel gezahlte Mehrwertsteuer
14.10.2009-
Die Stadtwerke Hofheim erstatten auf Antrag zuviel gezahlte Mehrwertsteuer. Das Formular erhalten Sie am Ende dieses Textes.
Für Wasserhausanschlüsse ist nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz zu zahlen.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, dass die Aufwendungen für Herstellung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen wie Lieferungen von Wasser zu betrachten sind und demzufolge unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen.
Bislang wurde auf den Rechnungen oder Kostenbescheiden der Stadtwerke Hofheim für Leistungen an der Wasserhausanschlussleitung der reguläre Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent in den Vorjahren beziehungsweise 19 Prozent nach der Anpassung der Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem zuständigen Finanzamt erstatten die Stadtwerke Hofheim am Taunus die zuviel bezahlte Mehrwertsteuer auf Antrag freiwillig zurück.
Unter Beachtung der 4-jährigen Festsetzungsfrist können Anträge auf Rückerstattung für Rechnungen oder Kostenbescheide rückwirkend bis zum 01. Januar 2003 gestellt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Anträge für die Jahre 2003 und 2004 so rechtzeitig gestellt werden, dass die Rückerstattung bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen kann.
Hier sowie unterhalb des Textes stellen wir Ihnen den Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer als pdf-Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Wenn Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie ihn bitte
- entweder auf dem Postweg an die: Stadtwerke Hofheim am Taunus, Ahornstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
- oder faxen Sie den Antrag an die Stadtwerke, Telefax-Nummer 06192 / 993198,
- oder scannen Sie den Antrag ein und senden ihn an die E-Mail-Adresse: stadtwerke@hofheim.de

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