Informationen zur Wasserenthärtung
Wasserenthärtungsanlagen sind nicht grundsätzlich zu empfehlen. Im Regelfall wird eine Zweckmäßigkeit erst ab dem „Härtebereich 4“ geprüft. Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab informieren in welchem Härtebereich Ihr Wasser liegt.
Ziel dieser Anlagen ist, die Bildung von Kesselstein zu verhindern. Das Problem kann trotz Enthärtung aber nur bis zu einer Wassertemperatur von ca. 60°C minimiert werden. Während des Enthärtungsvorganges wird der Austausch von Calcium- und Magnesium-Ionen und die Zufuhr von Natriumionen bewirkt. Dabei ist wichtig, dass die Grenzwerte nicht unter- bzw. überschritten werden, da zu stark enthärtetes Wasser als Lebensmittel genutzt, eher gesundheitsschädigend sein kann. Hinsichtlich der Umweltbelastung, halten sich der verringerte Einsatz von Waschmitteln und Seife mit der Zugabe von Phosphat ungefähr die Waage.
Falls eine Enthärtungsanlage trotzdem vorgesehen wird, sollte darauf geachtet werden, daß das enthärtete Wasser im „Härtebereich 2“ (als angenehm empfundene Wasserhärte bei 10-15°dH.) liegt und die Anlage mit dem DVGW-Prüfzeichen versehen ist. Allerdings können wir für das enthärtete Wasser, hinsichtlich der Wasserqualität, keine Garantie übernehmen.
Informationen zum Potentialausgleich
In der Vergangenheit wurde die metallische Wasserleitung meist als zusätzlicher Schutzleiter verwendet. Dieses Vorgehen ist seit 1990 für alle bestehenden elektrischen Anlagen unzulässig.
In der Praxis finden wir bei der Erneuerung von Trinkwaserleitungen aber noch immer Anlagen, in denen die Wasserleitung, als Schutzleiter benutzt wird.
Diese Erdung kann bei einer Erneuerung nicht mehr aufrechterhalten werden.
Aus Gründen Ihrer Sicherheit möchten wir Sie als Grundstückseigentümer daher bitten, vor einer Erneuerung der Hausanschlussleitung, eine Kontrolle der Elektroinstallation zu veranlassen.
Ist ein Umbau der Elektroinstallation erforderlich, besteht die Möglichkeit, dies mit den Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung zu koordinieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Stromversorger (http://www.suewag.de/index.html) oder bei Ihrem Elektroinstallateur.
Informationen zum Gartenwasserzähler
Durch diesen kann die Schmutzwassergebühr, für das zu Gießzwecken verwendete Wasser, gespart werden, wenn sichergestellt ist, das kein Wasser in vorhandene Kanäle eingeleitet wird.
Der von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte Zähler wird durch Ihren Installateur, in Absprache mit den Stadtwerken, eingebaut.
Nach erfolgtem Einbau wird einer unserer Mitarbeiter den Zähler verplomben und in Betrieb nehmen.
Überblick über die Kosten/Einsparungen:
- Zählermiete pro Jahr (inkl. 7% MwSt): 16,69 €
- Kosten Trinkwasser (inkl. 7% MwSt): 2,51 €/m³
- Eingesparte Kosten Abwasser: 2,10 €/m³
Bei der Abrechnung werden die Zählerstände vom Trinkwasser und vom Gartenwasserzähler miteinander verrechnet. Daraus resultieren die tatsächlichen Schmutzwassergebühren.
Verbrauch Trinkwasser – Verbrauch Gartenwasser = Kosten Schmutzwasser.
Folglich wird nur die tatsächliche Schmutzwassermenge in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Außenzapfstellen und Beregnungsanlagen sind nach DIN EN 1717 herzustellen und abzusichern.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner:
- Herr Hundertmark Tel. 06192/ 99 31 – 15 oder
- Herr Lang Tel. 06192/ 99 31 – 51
Bei Antragstellung bitten wir Sie, das entsprechende Antragsformular zu verwenden.

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