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Landesmittel für Umbauten zum barrierefreien Wohnen

Auch im kommenden Jahr werden behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Mittel werden bewilligt, wenn bauliche Hindernisse in selbstgenutztem Wohneigentum oder ihrer näheren Umgebung beseitigt werden. Die Mittel müssen bis zum 30. November bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises beantragt werden.

Zu den Fördermaßnahmen zählen beispielsweise der Einbau von Aufzügen, die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die Errichtung von Rampen. Förderfähig sind auch Einrichtungen in Küchen, Toiletten und Bädern, die die Verletzungsgefahr für Blinde und Sehbehinderte reduzieren.

Gefördert werden können auch Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätzen. In jeder Wohneinheit werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen. Die Höchstgrenze liegt bei 12.500 Euro je Projekt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, darf der Umbau zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben.

Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt ist, können eventuell nicht alle Vorhaben berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Mittel. Anträge nimmt die Wohnungsbauförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen.

Landratsamt des Main-Taunus-Kreises, Amt für Finanz- und Rechnungswesen, Axel Aubel, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus, 06192 201 16 56, finanz-rechnungswesen@mtk.org, www.mtk.org