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Zahlungsmöglichkeiten
Angeforderte Beträge können per Überweisung auf folgende Konten der Stadtkasse getätigt werden:
| Bankleitzahl | Kontonummer | |
|---|---|---|
|
Taunussparkasse Hofheim |
512 500 00 | 2025035 |
|
Commerzbank AG Hofheim |
500 400 00 |
2602670 |
|
Postbank Frankfurt a.M. |
500 100 60 |
12222607 |
|
Nassauische Sparkasse Hofheim |
510 500 15 |
200000005 |
|
Frankfurter Volksbank eG |
501 900 00 |
529206 |
|
Frankfurter Sparkasse |
500 502 01 |
910910 |
Zu den Sprechzeiten haben Sie die Möglichkeit, die fälligen Beträge bar oder durch Verrechnungsscheck direkt bei den Mitarbeitern/Innen der Stadtkasse zu begleichen.
Bankeinzugsverfahren/Einzugsermächtigung:
Falls Sie uns für Ihre jeweiligen Kassenzeichen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir jeweils zum 15. eines Monats den entsprechenden Betrag als Gesamtsumme von Ihrem benannten Konto ab. Die entsprechende Bankverbindung ist im jeweiligen Bescheid mit BLZ und Kontonummer angegeben.
Sie brauchen sich künftig nicht mehr um Zahlungstermine zu kümmern, keine Mahngebühren und Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung, kein Ausfüllen von Überweisungsträgern, keine Gebühren bzw. die Änderung für einen Dauerauftrag vornehmen, keine zusätzlichen Wege zur Bank und anderes mehr.
Wir brauchen keinerlei Zeit aufzuwenden, von unvollständigen oder fehlerhaft gekennzeichneten Zahlungseingängen die Konten zu ermitteln, Überzahlungen oder Minderzahlungen zu verrechnen usw.
Daher unsere Bitte, beteiligen Sie sich am Bankeinzugsverfahren. Wir garantieren Ihnen eine korrekte und reibungslose Abwicklung. Sie können die uns erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Einem erfolgten Einzug durch Lastschrift können Sie innerhalb von sechs Wochen bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und daher gehen Sie kein Risiko ein.
Bankeinzugsverfahren/Einzugsermächtigung:
Falls Sie uns für Ihre jeweiligen Kassenzeichen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir jeweils zum 15. eines Monats den entsprechenden Betrag als Gesamtsumme von Ihrem benannten Konto ab. Die entsprechende Bankverbindung ist im jeweiligen Bescheid mit BLZ und Kontonummer angegeben.
Sie brauchen sich künftig nicht mehr um Zahlungstermine zu kümmern, keine Mahngebühren und Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung, kein Ausfüllen von Überweisungsträgern, keine Gebühren bzw. die Änderung für einen Dauerauftrag vornehmen, keine zusätzlichen Wege zur Bank und anderes mehr.
Wir brauchen keinerlei Zeit aufzuwenden, von unvollständigen oder fehlerhaft gekennzeichneten Zahlungseingängen die Konten zu ermitteln, Überzahlungen oder Minderzahlungen zu verrechnen usw.
Daher unsere Bitte, beteiligen Sie sich am Bankeinzugsverfahren. Wir garantieren Ihnen eine korrekte und reibungslose Abwicklung. Sie können die uns erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Einem erfolgten Einzug durch Lastschrift können Sie innerhalb von sechs Wochen bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und daher gehen Sie kein Risiko ein.
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In Hofheim für Sie zuständig
- Herr Peter Fischer (Stadtkassenleiter)
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 245
Klicken Sie hier für mehr Informationen
- Frau Freia Fischer
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 298
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