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Wohnberechtigungsbescheinigung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt eine amtliche Bescheinigung dar, mit welcher der Bürger befugt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

 

Der Berechtigungsschein ist für die Dauer von einem Jahr nach Ausstellung gültig und kann bis auf einige Ausnahmen im gesamten Bereich Hessens eingesetzt werden.
Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).

 

Weitere Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein erhalten Sie hier.

 

 

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