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Verlust einer Sache - eines Tieres

Verlust einer Sache

Der Verlust einer Sache ist dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen.

Es sind folgende Angaben zu machen:

  • Genaue Bezeichnung der verlorenen Sache, Ort / Straße des Verlustes,
  • Tag des Verlustes,
  • eventuell Inhalt z.B. bei Taschen, Geldbörsen.


Fund/Verlust eines Tieres

Der Fund sowie der Verlust eines Tieres sind dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie ein Tier gefunden haben bitten wir z.B. um

Angabe der Rasse und eventueller besonderer Merkmale: Hundemarke, Halsband oder Tätowierung.

In den meisten Fällen werden die abgege-benen Fundtiere in das für die Stadt Hofheim zuständige Tierheim nach Wiesbaden gebracht. Die Rufnummer des Tierheimes lautet: 0611 / 74516.


 

Fund einer Sache

Der Fund einer Sache ist dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist dem Fundbüro zu übergeben.

Es sind folgende Angaben zu machen:

  • Genaue Bezeichnung der Fundsache,
  • Ort des Fundes,
  • Tag des Fundes, eventuell Uhrzeit.
  • Desweiteren bitten wir um Angabe, ob Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird.
Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzburch (BGB)
Allgemeine Hinweise:

Sprechstunden des Bürgerbüros, Chinonplatz 2

Telefon: 06192 / 202 - 270 


Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr

Freitag:                               7.30 bis 16.00 Uhr

Samstag:                           9.00 bis 12.00 Uhr