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Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende

 

Wer ist Antragsberechtigt?

- Grundwehrdienstleistende

- Zivildienstleistende

- Wehrübende

 

Ab 01.01.2007 werden entsprechende Anträge beim

Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises

Am Kreishaus 1 - 5

65719 Hofheim am Taunus

bearbeitet.

 

Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie unter Unterhaltssicherung