| Zum Bereichsmenu | Direkt zum Inhalt |

Impressum Kontakt

 
 

Sie sind hier: Themen - Verwaltung und Politik - Was erledige ich wo? - S

Sterbefall

Anmeldung (Beurkundung) eines Sterbefalles

 

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standessamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Altenheimen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Zur Beurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

 

  • Leichenschauschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Personalausweis oder Reispass der/des Verstorbenen
  • ggfs. Meldebescheinigung

 

zusätzlich werden benötigt

 

bei ledigen Verstorbenen:

 - Geburtsurkunde

 

bei verheirateten Verstorbenen:

 - Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister

 

bei verwitweten Verstorbenen:

 - Eheurkunde und Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

 

bei geschiedenen Verstorbenen:

 - aktuelle Eheurkunde mit eingetragener Scheidung oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk

In Hofheim für Sie zuständig