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Rundfunkgebührenbefreiung

Anträge zur  Rundfunkgebührenbefreiung erhalten sie im Bürgerbüro der Stadt Hofheim am Taunus.  

 

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ab dem 01.04.2005

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Vorraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zu einem bestimmten Personenkreis gehört. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltenen Geräte, wenn mindestens eine der Befreiungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Personenkreise und Befreiungsvoraussetzungen entnehmen sie hier.

 

Dem Antrag  müssen die erfoderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubitgter Kopie beigefügt werden.

 

Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen an die GEZ • 50656 Köln zu senden.

 

Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

     

     

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