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Namensänderung

Öffentlich-rechtliche Namensänderung:

Antragsvordrucke mit individueller Beratung erhalten Sie im Standesamt.


Antragsvoraussetzungen:

  • ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes,
  • deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatenloser, Heimatloser Ausländer, Ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter),
  • Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus.


Kosten:

  • Vornamensänderung 2,50 € bis 255 €
  • Familiennamensänderung 2,50 € bis 1.022 €
  • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlage:
Namensänderungsgesetz

In Hofheim für Sie zuständig