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Melderegisterauskünfte für Privatpersonen

Rechtsgrundlage:
§ 34  Hessisches Meldegesetz
Allgemeine Hinweise:

Wenn Sie die Adresse einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner von Hofheim erhalten möchten, können Sie diese im Bürgerbüro erfragen. Die Melderegisterauskunft beinhaltet Angaben über Vor- und Familiennamen und die aktuelle Anschrift.

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen ihm weitere - im Meldegesetz geregelte- Angaben-  mitgeteilt werden.

Zur Suche benötigen wir Vor- und Familienname und letzte bekannte Adresse in Hofheim am Taunus, wenn vorhanden Geburtsdatum oder Alter.

Die Verwaltungsgebühr für die Melderegisterauskunft über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner beträgt je Einwohner 8,00 €.  Bei Auskünften, die einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich machen (z.B. aus Archivdaten), kann eine Gebühr zwischen 27 bis 82 € erhoben werden.

Wegen der Vielzahl der eingehenden Anfragen können wir schriftliche Auskünfte ausschließlich nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr beantworten(Verrechnungsscheck oder Einzahlungsbeleg bitte beilegen).

Bankverbindung: Kontonr.  202 5035 bei der Taunussparkasse Hofheim, BLZ: 512 500 00, Verwendungszweck 1.0260.000.100000

 

 

 

Gebühr: 8,00 €