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Kinderreisepass
Neu, verlängern, ändern. Was tun?
- Identitätsnachweis (Originalgeburtsurkunde)
- Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses mit der Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis).
- Ein Elternteil muss bei der Antragstellung mit dem Kind vorsprechen und sich ausweisen.
- Ausweis oder Ausweiskopie beider Elternteile zum Vergleich der Unterschrift ist zwingend erforderlich und muss mit vorgelegt werden.
- Unterschrift des Kindes erst nach Vollendung des 10. Lebensjahres erforderlich, zulässig ab dem 6. Lebensjahr
Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes zu versehen. Für das Lichtbild gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Lichtbildanforderungen für ePässe.
Hinweis: Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. (siehe Passbildschablone)
Gebühren:
- 13 € bei Neuausstellung des Kinderreisepasses (entsprechend dem EU-Mindeststandard fälschungssicher und maschinenlesbar),
- die Verlängerung bzw. das Einbringen eines Lichtbildes in den Kinderreisepass kostet 6 €.
Die bisherigen Kinderausweise können seit dem 01.01.2006 nicht mehr verlängert bzw. kein Lichtbild nachträglich eingebracht werden. Seit diesem Stichtag wird nur noch der Kinderreisepässe ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Kinderreisepässe nicht mehr zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten benutzt werden können, da diese keinen integrierten Computerchip mit Informationen der Personaldatenseite enthalten. Ein Visum wird benötigt. Kinder können jedoch auch einen regulären elektronischen Reisepass beantragen.
Ein vor dem 1.11.07 ausgestellter Kinderreisepass darf nur noch bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Seit dem 1.11.07 beträgt die Gültigkeit des Kinderreisepasses 6 Jahre. Er darf maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Danach ist ein regulärer elektronischer Reisepass oder ein Personalausweis auszustellen.
Bei Verlust des alten Ausweisdokumentes durch Diebstahl ist die Anzeigebestätigung der Polizei vorzulegen. Zusätzlich ist bei einem Verlust eine Verlusterklärung auszufüllen.
Ausländische Urkunden sind in übersetzter Form vorzulegen.
Wer kann den Kinderreisepass abholen ?
Die Abholung bzw. Ausstellung erfolgt sofort, oder durch einen Elternteil, der sich als solcher ausweisen kann . Alte Kinderausweise sind mitzubringen und abzugeben bzw. können ungültig gestempelt werden.
Sprechstunden des Bürgerbüros, Chinonplatz 2
Telefon: 06192 / 202 - 270
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 16.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
In Hofheim für Sie zuständig
- Bürgerbüro
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