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Kraftfahrzeugscheine

Änderung von Kraftfahrzeugscheinen bei Adressänderungen

Die gesetzlich vorgeschriebene Änderung im Kfz-Schein kann bei Zuzügen aus dem Main-Taunus-Kreis bzw. bei Umzügen innerhalb Hofheims gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung erfolgen. Die Vorsprache bei der Zulassungsstelle des Main-Taunus-Kreises, In den Nassen 2, 65719 Hofheim am Taunus, entfällt damit. 

Für jede Änderung ist eine Verwaltungsgebühr von 10,70 € zu entrichten.

Gebühr: 10,70 €

In Hofheim für Sie zuständig