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Fehlbelegungsabgabe



Die Auftragsgrundlage zur Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe ist das BundesAFWoG und das HessAFWoG (Hess. Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen).

Der gesetzliche Auftrag gibt vor, daß in einem Turnus von drei Jahren alle Inhaber von ausgleichspflichtigen Wohnungen, wie in § 2 HessAFWoG aufgeführt, hinsichtlich der Einhaltung der gültigen Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überprüft werden.

Im Falle der Überschreitung wird eine Fehlbelegungsabgabe erhoben, die je nach Einkommenshöhe bis zum Höchstsatz anzupassen und zu erheben ist.

Der IV. Leistungszeitraum endet am 30.06.2005; der V. Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2005 und endet am 30.06.2008.

Alle Bewohner einer entsprechenden geförderten Wohnung werden durch die Behörde angeschrieben und aufgefordert, die für die Erhebung erforderlichen Formulare auszufüllen und die für die Berechnung notwendigen Nachweise vorzulegen.

Für die Einkommensermittlung sind die Richtlinien nach den §§ 25 bis 25 d des II. WoBauG (Zweites Wohnungsbaugesetz) anzuwenden.

Einkommen sind:

  • Lohn- und/oder Gehaltseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit mit allen zusätzlichen Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzliche Monatsgehälter und sonstige zusätzliche Leistungen
  • Kurzarbeitergeld, ausländische Einkünfte, Schlechtwettergeld usw.
  • alle Einkommen als geringfügig Beschäftigte
  • Ausbildungsvergütungen / Ausbildungsbeihilfen
  • Stipendien, BAFöG
  • Unterhaltsleistungen
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Einkommen nach Hartz IV (Bescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes)
  • Pensionen, Altersruhegeld, Firmenrenten, Zusatzrenten, Witwen- u. Waisenrenten usw.
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (Gewinn- u. Verlustrechnung)
  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkommen aus Kapitalvermögen (Zinsnachweise)

    Benötigen Sie noch weitere Informationen oder haben Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich bitte an die angegebene Sachbearbeiterin.

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