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Ausstellung von Personenstandsurkunden

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

 

• Geburtsurkunde
• internationale Geburtsurkunde
• Eheurkunde
• internationale Eheurkunde
• Sterbeurkunde
• internationale Sterbeurkunde
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.
• Lebenspartnerschaftsurkunden
aus allen Personenstandsregistern können auch beglaubigte Registerausdrucke ausgestellt werden

 

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden können Sie nur verlangen, wenn sich die Eintragung auf Sie, den Ehepartner, Lebenspartner, Vorfahren (Eltern und Großeltern) und Abkömmlinge (Kinder und Enkel) bezieht.
Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Urkunden oder Auskünfte einholen.
Andere Personen, z.B. Verwandte der Seitenlinie, Rechtsanwälte, Inkassobüros, Banken und Versicherungen, müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Nachweis der Glaubhaftmachung ist z.B. die Vollmacht einer berechtigten Person, eine gerichtliche Bestallung oder ein Testament.

 

Ahnenforschung begründet kein rechtliches Interesse.

 

Ihre Urkundenbestellungen und Auskunftsersuchen können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail dem Standesamt zuleiten. Die Verantwortung für die durch das Internet geschickten Daten tragen Sie als Antragsteller/in.
Aus Gründen des Datenschutzes kann das Standesamt die gewünschten Auskünfte oder Urkunden jedoch nur persönlich oder schriftlich übermitteln.

 

Die Gebühren für Urkundenausstellung und Einsichtnahme in Personenstandsbücher können Sie der Gebührentabelle entnehmen.


Zahlungsmöglichkeiten
Barzahlung
EC-Karte (mit Pin)
Überweisung (nur bei schriftlicher Anforderung)

 

Bearbeitungsdauer
Auskünfte und Urkunden aus den Personenstandsregistern werden bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort erteilt. Schriftliche Urkundenbestellungen beantworten wir spätestens drei Tage nach Eingang oder die Urkunde liegt zur Abholung bereit.

In Hofheim für Sie zuständig