Sie sind hier: Themen - Verwaltung und Politik - Was erledige ich wo? - B
Besondere Beurkundungen
Beim Standesamt können Erklärungen abgegeben werden:
zur Namensführung in der Ehe
• Erklärung zum Ehenamen
• Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
zur Namensführung des Kindes
• Bestimmung des Geburtsnamen eines (z.B. wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
• Namenserteilung durch Erklärung
zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
• Ablegung von Vatersnamen
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
Angleichung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel
(z.B. nach Einbürgerung)
• Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
• Ablegung von Namensbestandteilen(z.B. Zwischenname)
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
• Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.
Beurkundungen mit Auslandsbezug
Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können
in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:
auf Antrag werden beurkundet:
• Geburt
• Auslandsadoption
• Eheschließung
• Sterbefall
In Hofheim für Sie zuständig
- Frau Ute Kapteina
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 208
Klicken Sie hier für mehr Informationen
- Frau Sandra Savio
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 260
Klicken Sie hier für mehr Informationen
- Frau Gudrun Schuster
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 261
Klicken Sie hier für mehr Informationen

Impressum
Kontakt
Inhaltsverzeichnis


Druckansicht
Seite empfehlen
zurück
nach oben