| Zum Bereichsmenu | Direkt zum Inhalt |

Impressum Kontakt

 
 

Sie sind hier: Themen - Verwaltung und Politik - Was erledige ich wo? - B

Bauleitplanung

 

Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet
Der Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Frankfurt/Rhein-Main für den Bereich des Stadtgebietes kann bei uns eingesehen werden.

 

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne können bei uns während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden:


Allgemeine Sprechzeiten
Mo-Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr
Di zusätzlich: 16.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Anhörung/Offenlegung von im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen
Die Anhörung bzw. die Offenlegung von im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen - sowie überörtlicher Planungen - findet nach vorheriger Ankündigung in der Hofheimer Zeitung im Rathaus der Stadt Hofheim am Taunus, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim, III. OG. Foyer statt.


Abweichend von den allgemeinen Sprechzeiten können die im Verfahren befindlichen Pläne zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Mo, Mi, Do: 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr;

Di: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr sowie
Fr: 9 - 12 Uhr

und nach Terminvereinbarung.

 

Nähere Informationen zu offenliegenden Unterlagen im Rahmen aktueller Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.

 


 

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Hinweise:

Nach §1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist behördenverbindlich und wird vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für das Verbandsgebiet erstellt. Er stellt gem. § 5 BauGB die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne regeln nach §30 BauGB die Bebaubarkeit und Nutzung der von ihnen erfassten Grundstücke (siehe auch: Bauberatung).
Die Bebauungspläne sind für jedermann rechtsverbindlich und werden von der Stadt aufgestellt und als gemeindliche Satzungen erlassen.

Die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans erfordert folgende grundsätzliche Verfahrensschritte:

  1. Aufstellungsbeschluss (nicht zwingend notwendig)
  2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  3. Offenlegung des Planentwurfs sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  4. Satzungsbeschluss
  5. Bekanntmachung

Sollten sich durch die Offenlegung oder die Behördenbeteiligung Änderungen ergeben, kann eine weitere Offenlegung oder Beteiligung notwendig werden. Zudem kann in bestimmten Fällen auch ein vereinfachtes Verfahren oder ein sog. beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommen.

In Hofheim für Sie zuständig