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Auskunfts- / Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre zu beantragen, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden.

 

Auskunftssperre (§ 34 Abs. 5 Hess. Meldegesetz)

Sie wird auf Antrag eingetragen, wenn die Betroffenen glaubhaft machen, dass Ihnen oder anderen Personen durch eine Auskunft Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches droht. Diese Auskunftssperren gelten jedoch nicht gegenüber Behörden und können auch gegenüber Privatleuten aufgehoben werden. (z.B. wenn ein Gläubiger eine Anschrift benötigt, um seine Forderungen geltend zu machen)

Die Auskunftssperre ich befristet auf 2 Jahre. Vor Ablauf werden Sie angeschrieben und haben dann die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen.

 

Übermittlungssperren (§ 32 Abs. 2, § 34a Abs. 2, § 35 Abs. 1-4 Hess. Meldegesetz sowie § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz)

 

Ohne Angaben von Gründen kann jede/r Einwohner/in der Weitergabe der Daten an Parteien und Wählergruppen widersprechen.

Ebenso kann sich jede/r Einwohner/in gegen die Übermittlung der Daten aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger oder Presse und Rundfunk wehren.

Die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage kann auf Antrag gesperrt werden, ebenso die Übermittlung an die Religionsgemeinschaft des glaubensverschiedenen Ehegatten.

Auch kann einer Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zwecks Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige widersprochen werden.

Es wird die rechtliche Möglichkeit geboten, einfache Auskünfte aus dem Melderegister (diese umfassen Name, Vornamen, Doktorgrade und Anschriften einzelner bestimmter Personen) auch über das Internet zu erhalten.

Dieser Weitergabe von Daten über das Internet und der Daten an alle anderen vorher genannten Institutionen können Sie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular im Bürgerbüro der Stadt Hofheim am Taunus widersprechen.

 

In Hofheim für Sie zuständig