Beteiligungsbericht/-management
Aufgrund der Novellierung des kommunalen Gemeindewirtschaftsrechts in Hessen ist die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts verpflichtend. Der Beteiligungsbericht wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erörtert und ist zur Einsichtnahme durch die Einwohner auszulegen.
Um allen Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich über den jeweiligen Beteiligungsbericht zu informieren, steht dieser hier als Downloadmöglichkeit zur Verfügung.
Die neueste Fassung der Richtlinie über das Beteiligungsmanagement wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2007 zuletzt geändert, diese steht Ihnen auch als Downloadmöglichkeit zur Verfügung.

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