Schiedspersonen
Das Schiedsamt - Außergerichtliche Streitbeilegung - "Schlichten statt richten"
In Streitfällen steht der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Streit außerhalb des Gerichts vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung, in der die für den Konflikt bedeutsamen Umstände umfassend berücksichtigt werden, vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch können bei Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren Lösungen gefunden werden. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der streitenden Parteien werden häufig in geringerem Maße belastet.
Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten kann eine Anrufung des Gerichtes nur erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung keine Einigung erzielt worden ist (obligatorische Streitschlichtung). Diese sind:
- bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten,
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse
und Rundfunk
Zu den Privatklagedelikten (strafrechtliche Streitigkeiten), die eine obligatorische Schlichtung voraussetzten, gehören:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
In vielen weiteren Fällen ist selbstverständlich auch die freiwillige (fakultative) Streitschlichtung möglich.
Die Schiedsämter:
Bezirk Hofheim, Diedenbergen, Lorsbach, Langenhain, Marxheim und Wildsachsen
Erika Haux (Schiedsfrau)
Schiedsamt im Rathaus, Chinonplatz 2, Untergeschoss, Zimmer 0028. Tel.: 06192 / 202 - 275 oder 06192 / 90 18 10 (privat)
Sprechstunden: Montag von 17.00 bis 18.00 Uhr
Bezirk Wallau
Christina Lampert (Schiedsfrau)
Kiedricher Straße 30
Tel.: 06122 / 6839 (privat)
Sprechstunden: Nach telefonischer Vereinbarung

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