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Das Bürgerbüro - Ihr zentrales Servicezentrum

Mit dem Bürgerbüro bieten wir unseren Kunden mehr Bequemlichkeit, mehr Service und eine schnellere Bearbeitung ihrer Anliegen und Wünsche. Das heißt aber auch, keine - oder nur sehr geringe - Wartezeiten, freundliche und kompetente Bedienung. Stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser modernen, bürgernahen Verwaltung erhalten Sie im Bürgerbüro das, was heute durchaus nicht selbstverständlich ist: Service und Dienst am Kunden.
Das können Sie wörtlich nehmen – 53,5 Stunden in der Woche.

 

Sprechstunden des Bürgerbüros

Montags bis Donnerstag: 07:30 bis 18:00 Uhr

Freitag: 07:30 bis 16:00 Uhr

Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus

-Bürgerbüro-

Chinonplatz 2

65719 Hofheim am Taunus

Telefon: 06192 / 202-270

Fax: 06192 / 26320

 

Bürgerbüro A bis Z

Diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Bürgerbüro:

Alle Aufgaben nach dem Alphabet

Leistungen des Bürgerbüros

Diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Bürgerbüro:

Alle Leistungen nach Kategorien geordnet

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Mit dem Ende der Wehrpflicht ist durch das am 1. Juli 2011 in Kraft getretene Wehrrechtsänderungsgesetzes auch die Wehrerfassung entfallen. Anstelle der Wehrerfassung erheben jetzt die Kreiswehrersatzämter bei den Meldebehörden jährlich die Daten aller deutschen Frauen und Männer, die im Folgejahr volljährig werden.

Zu dieser Datenübermittlung ist das Bürgerbüro gemäß § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes verpflichtet, sofern dieser Datenübermittlung von den Betroffenen nicht widersprochen wurde.
Die Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten Informationsmaterial über die Streitkräfte und das Angebot zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes zukommen zu lassen.

 

Das Bürgerbüro der Stadt Hofheim am Taunus wird erstmals am 7. Oktober 2011 die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 das 18. Lebensjahr vollenden, übermitteln.

 

Wer dies nicht möchte, kann der Übermittlung seiner Daten gemäß § 18, Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes bis zum 05. Oktober 2011 schriftlich im Bürgerbüro widersprechen. Entsprechende Formulare für die Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter www.hofheim.de.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr