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Programm Soziale Stadt

Die Stadt Hofheim am Taunus wurde Ende 2007 mit dem Quartier Hofheim Nord in das Städtebauförderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ aufgenommen. Das Programm wird durch Mittel des Bundes und des Landes Hessen getragen. Die Stadt muss einen kommunalen Eigenanteil erbringen. Der Förderzeitraum ist in der Regel auf 10 Jahre ausgelegt.

Das integrierte Städtebauförderprogramm ist eines der wirksamsten Instrumente in der Stadtentwicklung. Das Programm wurde 1999 vom Bund gemeinsam mit den Ländern initiiert. Derzeit sind allein in Hessen 40 Standorte im Programm (Stand 2010).

Hauptziele sind die städtebauliche Entwicklung, eine stadtteilbezogene Auf-wertung des sozialen und kulturellen Lebens und die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse. Voraussetzung dabei ist die aktive Einbindung der Bewohnerschaft. Nicht für die Menschen, sondern mit Ihnen sollen auch städte-bauliche und soziale Projekte auf den Weg gebracht werden. Das Programm setzt neben den investiven Maßnahmen der Stadterneuerung gleichzeitig auf Maß-nahmen und Projekte zur Verbesserung des nachbarschaftlichen Zusammen-lebens und der gesellschaftlichen Teilhabe.


Partnerprogramme
Um insbesondere die Bereiche Bildung, Soziales und Beschäftigung verstärkt bei der Umsetzung des Programms Soziale Stadt zu berücksichtigen, hat die Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) im Jahr 2006 erst-malig das Programm „Neue Partnerschaften Modellvorhaben für die Soziale Stadt / HEGISS Innovationen“ initiiert. Hier werden nicht-investive Projekte mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln gefördert.

 

Das Quartiersmanagement und die Stadt Hofheim haben hier gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern bereits zwei Projekte auf den Weg gebracht.

Fördergebiet „Hofheim Nord“
Das Programm setzt gebietsorientiertes, sozialräumliches Handeln und eine intensive Bewohnerbeteiligung voraus. Die räumliche Einheit Stadtteil bzw. Quartier bietet die Möglichkeit Bedingungen und Lebenslagen leichter zu erfassen und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.

Die Gebietsabgrenzung (Förderkulisse) wurde entsprechend § 171 e (3) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung am 28. April.2010 einstimmig beschlossen.

 

Im Juni 2011 wurde das Fördergebiet um das Gelände der Sporthalle des TV 1860, Zeilsheimer Straße 2 / Ecke Hauptstraße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Abstimmung mit dem Land erweitert.

Gebietsabgrenzung

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