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Bewohnerparken in der Hofheimer Innenstadt
Am 1. April 2012 tritt in der Hofheimer Innenstadt ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept in Kraft. Bestandteil dieses Konzeptes ist auch das sogenannte Bewohnerparken. Hier finden Sie Informationen zum Bewohnerparken.
Am 2. November 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Hofheimer Innenstadt beschlossen, das am 1. April 2012 in Kraft treten wird.
Das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept sieht in Teilbereichen der Innenstadt eine Bewirtschaftung der Stellplätze mittels Parkscheinautomaten, in anderen Bereichen eine Bewirtschaftung mittels Parkscheibenregelung vor. Die Parkdauer wird auf allen oberirdischen Parkplätzen im Geltungsbereich des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zukünftig auf 2 Stunden begrenzt. Ausnahmen stellen die Parkhäuser Chinon Center und Obere Hauptstraße sowie das Parkdeck Stadtmitte dar, in denen keine Parkdauerbegrenzung gilt.
Hier finden Sie die Übersichtskarte zum Parkraumbewirtschaftungskonzept.
Gleichzeitig wird im Geltungsbereich des Konzeptes das sogenannte Bewohnerparken eingeführt.
Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen ihr Auto in den für das Bewohnerparken gekennzeichneten Bereich kostenfrei und ohne Parkdauerbeschränkung abstellen.
Dabei wird das sogenannte Mischprinzip verfolgt, d.h. Stellplätze im Straßenraum werden berechtigten Bewohnern (ohne Kostenpflicht und Parkdauerbeschränkung) und Kurzparkern (in der Regel gegen Entgelt und / oder mit Parkdauerbeschänkung) zeitgleich gemischt angeboten.
Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen freien Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Der Bewohnerparkausweis muss gut sichtbar im Bereich der Frontscheibe ausgelegt werden.
Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?
Einen Bewohnerparkausweis erhalten Bewohner, die
- in der Zone 1 oder 2 des Geltungsbereiches der Parkraumbewirtschaftung ihren Hauptwohnsitz haben und
- ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen und
- keine Garage oder privaten Stellplatz (ob als Eigentümer oder Mieter) besitzen.
Der Bewohnerparkausweis verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Er ist dann unverzüglich an die auszustellende Behörde zurückzugeben.
Wieviele Bewohnerparkausweise werden ausgegeben?
Die maximale Zahl an Bewohnerparkausweisen je Grundstück richtet sich nach der Zahl der dort befindlichen Wohneinheiten.
Je Wohneinheit werden 2 Bewohnerparkausweise ausgegeben. Wurde ein Teil der im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisenden Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen, werden diese von der maximal möglichen Zahl an Bewohnerparkausweisen abgezogen.
Für Stellplätze, die abgelöst wurden, kann ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden.
Wie ist ein Bewohnerparkausweis zu beantragen?
Der Antrag zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hofheim zu richten. Antragsvordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Hofheim oder hier zum download. Die Anträge können im Bürgerbüro abgegeben werden.
Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Bestätigung über die dauernde Nutzung eines Kraftfahrzeuges
Die Ausgabe der Bewohnerparkausweise erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge bis das Kontingent der maximalen Bewohnerparkausweise je Grundstück erschöpft ist.
Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzugs im Vorhinein.
Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr von 50 € erhoben. Sie ist bei Abholung des Bewohnerparkausweises in bar oder per girocard zu zahlen.
Die Gebühr ist eine reine Verwaltungsgebühr, d.h. eine Rückerstattung ist bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nicht möglich.
Was ist zu tun bei Fahrzeugwechsel oder Verlust des Ausweises?
Bei einem Fahrzeugwechsel darf das auf dem Bewohnerparkausweis verzeichnete Kfz-Kennzeichen nur von der Straßenverkehrsbehörde geändert werden. Der neue Bewohnerparkausweis wird für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr von 10 € erhoben. Der bisherige Bewohnerparkausweis muss der Straßenverkehrsbehörde vorlegt werden.
Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Hierzu ist eine formlose Verlusterklärung erforderlich, in der der Verlust und die Verpflichtung bei Wiederauffinden des verlorenen Parkausweises diesen unverzüglich bei der Straßenverkehrsbehörde abzugeben, erklärt wird. Die Neuausstellung eines verloren gegangenen Ausweises ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Der neue Bewohnerparkausweis wird für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
Informationsveranstaltung Bewohnerparken am 8. Februar 2012 in der Stadthalle
Am 8. Februar 2012 fand in der Hofheimer Stadthalle eine Informationsveranstaltung zum Bewohnerparken in der Hofheimer Innenstadt statt.
Hier finden Sie die dort gezeigte Präsentation zum download (1,7 MB)

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