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Entscheidungen der städtischen Gremien

Diese Chronologie stellt grundsätzliche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklung des Bereichs Chinonplatz seit dem Jahr 1999 dar. Alle Beschlüsse dieses Gremiums sind ab der Alleinstellung der Firma Scholz Verwaltung GmbH (Wetzlar) im Juni 2004 aufgeführt.

Hinweis zur Nutzung der Chronologie: Am Ende der Zusammenfassungen können Sie Links benutzen, um Vorlagen bzw. Beschlüsse im Original herunterzuladen.

 

01.07.1999
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, dass „der Entwicklungsschwerpunkt für einen Discounter und weitere Einzelhandelsflächen östlich der Elisabethenstraße im Bereich des ehemaligen Hallenbades liegt“. Mit der Umsetzung soll ein Projektentwickler beauftragt werden (Beschluss Nr. 6 vom 01.07.1999
Interessierten Entwicklern wurde – entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erklärt, dass die Vergabe nach den Kriterien:
städtebauliche Einbindung
Nutzung und
Grundstückskaufpreis
erfolgen wird. Weitere Vorgaben waren unter anderem, dass eine Massierung von kleinteiligem Einzelhandel nicht erwünscht ist und der Chinonplatz einbezogen werden kann, wenn für die dort vorhandenen Parkplätze Ersatz geschaffen wird. Ein schlüssiges Konzept für die Erweiterung um das Gelände der Feuerwehr wurde gefordert.

April 2000
Der Magistrat beauftragte die Firma GWH Dr. Lademann & Partner ein Einzelhandelsentwicklungskonzept zu erstellen.
Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass die Stadt ihrer Funktion als Mittelzentrum - zentraler Ort für den Einkauf der wesentlichen Güter zur Lebenshaltung zu sein - nur unzureichend nachkommt. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (in 2001: 119,7) liegt zwar über dem Bundesdurchschnitt (100), jedoch fließt Kaufkraft in erheblichem Umfang nach Frankfurt, Wiesbaden und in das Main-Taunus-Zentrum ab. Das Gutachten empfiehlt dringend, gezielte Ansiedlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Standort im Bewusstsein der Verbraucher wieder präsenter zu machen – ohne eine Konkurrenzsituation zum bestehenden Einzelhandel zu schaffen.
Zu gleichartigen Ergebnissen kam der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main, der 2003 mit der Studie "Wirtschaftsstandort Hofheim am Taunus - Strukturanalyse und Empfehlungen" beauftragt wurde.

Juni 2000
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, das Konzept des Projektentwicklers Herbert Jeske weiter zu verfolgen. Das Konzept sah im Wesentlichen eine Einzelhandels-Nutzung sowie ein Hotel mit Anbindung an die Stadthalle vor. Dem Projektentwickler wurde eine Alleinstellung, die mehrmals verlängert wurde, eingeräumt.

30.10.2002
Nachdem es dem Projektentwickler Jeske nicht gelang, verbindlich einen Investor für das Hotel zu finden, wurde der Wettbewerb geöffnet: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Magistrat, Gespräche mit interessierten Investoren zum Schwerpunkt Einzelhandel im Bereich Chinonplatz zu führen (Beschluss Nr. 20 vom 30.10.2002).

02.04.2003
Zur Frage der Verkaufsflächengröße am Chinonplatz wurden in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Planung und Verkehr als Sachverständige gehört:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Industrie, Handel, Handwerk Hofheim e.V., Planungsverband Frankfurt / Rhein-Main, Firma Mociety Consult GmbH, GWH Dr. Lademann & Partner, Einzelhandelsverband Frankfurt am Main.

07.05.2003
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, der Magistrat möge bei seinen weiteren Verhandlungen mit Investoren die Nutzung für einen Verbrauchermarkt unter 5000 Quadratmeter Größe und weitere Fachmärkte, ggf. auch einen Discounter, vorsehen (Beschluss Nr. 24 vom 07.05.2003).

30.06. und 01.07.2003
Im Haupt- und Finanzausschuss präsentierten acht Investoren ihre Vorschläge. Eingeladen dazu waren auch folgende Experten / Gutachter: Hofheimer Architekten, Hofheimer Lokale Agenda 21, Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt, Industrie, Handel, Hanwerk Hofheim e.V., Einzelhandelsverband Frankfurt am Main, Firma Mociety Consult GmbH, GWH Dr. Lademann & Partner.

25.08.2003
Die Experten / Gutachter gaben im Rahmen einer Anhörung ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen der acht Investoren ab.

16.09.2003
Die Investoren stellten ihre Vorschläge in einer Bürgerversammlung vor.

15.10.2003
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss einstimmig, mit drei der Investoren (GEG, Scholz, SEPA) vertiefende Gespräche zu führen. (Beschluss Nr. 17 vom 15.10.2003)
Die Vorschläge aller Investoren waren auf Grundlage der Kriterien städtebauliche Einbindung, Nutzung und Grundstückskaufpreis beurteilt worden. In Abwägung der Kriterien: Nutzung, städtebauliche Einbindung (fußläufige Verbindung, Pkw-Verkehr), architektonische und funktionale Einfügung sowie Kaufpreis hatte der Magistrat diese Vorgehensweise vorgeschlagen.

02.06.2004
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, mit der Firma Scholz Verwaltung GmbH (Wetzlar) in Verhandlungen – mit dem Ziel des Vertragsabschlusses – einzutreten. Hierfür wurde der Firma eine Alleinstellung für die Dauer von acht Monaten ein eingeräumt. (Vorlage Nr. 50/2004 und Beschluss Nr. 9 vom 02.06.2004)

15.12.2004
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Alleinstellung der Firma Scholz bis Ende Mai 2005 zu verlängern. (Vorlage Nr. 166/ 2004 und Beschluss Nr. 21 vom 15.12.2004)

20.04.2005
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass dem Entwurf des Kaufvertrags entsprochen wird, wenn mehrere Punkte zusätzlich geregelt werden. Der Beschluss wird unter den Vorbehalt des Ergebnisses des Bürgerentscheids gestellt (Vorlage Nr. 45/2005 und Beschluss Nr. 7a vom 20.04.2005 sowie Vorlage Nr. 57/2005

02.03.2005
Bürgerversammlung zur Neubebauung des Chinonplatzes: Vorgestellt wurden die Pläne für das Fachmarktzentrum, das Verkehrsgutachten der Fa. Mociety Consult GmbH sowie das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Firma GWH Dr. Lademann & Partner.

10.05.2005
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid zugelassen wird. Als Wahltag wird der 03. Juli 2005 festgesetzt. (Vorlage Nr. 61/2005 und Beschluss Nr. 2 vom 10.05.2005)

03.07.2005
Beim Bürgerentscheid wird die Frage gestellt: „Sind Sie gegen den Verkauf der ,Chinonplatz-Grundstücke’ durch die Stadt Hofheim am Taunus an den vorgesehenen Käufer, um somit die Verwirklichung der von ihm vorgesehenen Planung zu verhindern?“
Der Bürgerentscheid scheitert, da weniger als die erforderlichen 25 Prozent der stimmberechtigten Hofheimerinnen und Hofheimer mit „Ja“ stimmen.

13.07.2005
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, nach dem Wegfall des Vorbehalts, die Beschlüsse Nr. 7a und 7b vom 20.04.2005. (Vorlage Nr. 95/2005 und Beschluss Nr. 6 vom 13.07.2005

01.02.2006
Der Antrag der Fraktion der GOHL betr. Bericht der Investoren, welche Qualitäten das Einkaufszentrum in Bezug auf Energieeffizienz, Verbräuche von Heizung, Strom, Wasser haben wird, wird abgelehnt. (Vorlage Nr. 5/2006 und Beschluss Nr. 15 vom 01.02.2006

15.03.2006
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Finanzierung der Baumaßnahme „Anbindung der Stadthalle an das Chinonplatz-Center“ sicherzustellen. (Vorlage Nr. 27/2006 und Anlage zur Vorlage und Beschluss Nr. 21 vom 15.03.2006 

07.02.2007

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über den Antrag der CDU-Fraktion betreffend Vorgehensweise bei den Verhandlungen mit dem Investor sowie mehrere Punkte, sollte es Änderungen am Vorhaben geben. (Vorlage Nr. 14/2007 und Beschluss Nr. 18 vom 07.02.2007)

 

26.09.2007

GAGFAH hat die Rahmenbedingungen für eine Weiterführung des Projekts durch die MIB zusammenfassend dargestellt. Seitens der MIB wurden Gebäude und Nutzungskonzeption überarbeitet. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage Nr. 112/2007 des Magistrats zur Kenntnis bzw. beschließt über Anträge der CDU und GOHL. (Vorlage Nr. 112/2007 und Beschluss Nr. 12 vom 26.09.2007)

 

07.11.2007

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verhandlungskommission Chinonplatz mit der Vorbereitung eines Beschlusses zum Verkauf des Grundstücks Chinonplatz bzw. der Gesellschaftsanteile an die Firma MIB AG. Weiterhin sollen vervollständigte Pläne vorgelegt werden. (Antrag und Beschluss Nr. 20 vom 07.11.2007)

 

11.06.2008

Der Magistrat befasst die Stadtverordnetenversammlung mit einer Vorlage, die mehrere Beschlusspunkte zur Neubebauung des Chinonplatzes enthält.

So nimmt die Stadtverordnetenversammlung zustimmend davon Kenntnis, dass der Magistrat das Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage der MIB Chinoncenter Hofheim GmbH und zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen möchte. Weiterhin stimmen die Stadtverordneten dem Konzept für die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 77 zu. Grundsätzlich stimmen sie auch der Anpachtung der Parkplätze im Chinon-Center durch die Hallen und Parkhaus GmbH von der MIB Chinon-Center Hofheim GmbH zu sowie der Realisierung des Kinos. Die Vorlage des Magistrats und die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Einzelnen: Vorlage und Beschluss Nummer 4 vom 11. Juni 2008