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Wohngeld

-Mietzuschuss und Lastenzuschuss-

 

Wer ist antragberechtigt?

Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum
  • Nutzungsberechtigte von Wohnraum mit einem dem Mietverhältnis ähnlichem Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
  • Bewohner eines Heimes,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen,
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann,
  • Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.

 

Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
  • Eigentümer einer Kleinsiedlung,
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder
    der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts
    haben.

 

 

Vorraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von:

  • der Zahl, der zum Haushalt rechnenden Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens sowie
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung

 

Zeitraum

In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Nach dieser Zeit muss für eine weitergehende Bewilligung ein neuer Wohngeldantrag gestellt werden.


Möchten Sie nun einen Wohngeldantrag stellen? Zu den Unterlagen geht es hier.


Links

        - Wohngeldrechner 

       - Lastenzuschussrechner  
       - Häufig gestellte Fragen (PDF Datei)
       - Wohngeld 2009 (PDF Datei)
       - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 

       - allgemeine Informationen zu Wohngeld http://www.wohngeld.de/

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