Wohnen
Wohngeld
Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund eines zu geringen Einkommens ihre Wohnkosten nicht selbstständig decken können. Da Wohnen jedoch zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört, wurde von Seiten des Staates das Wohngeld entwickelt.
Seitdem wird es in Form von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum) geleistet.
Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) gegeben sind.
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt eine amtliche Bescheinigung dar, mit welcher der Bürger befugt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
Der Berechtigungsschein ist für die Dauer von einem Jahr nach Ausstellung gültig und kann bis auf einige Ausnahmen im gesamten Bereich Hessens eingesetzt werden.
Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).
Fehlbelegung
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Ausgleichszahlung, die zusätzlich zur Miete an die Stadt / Gemeinde entrichtet werden muss, wenn der Mieter eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen hat und sein Einkommen die geltenden Grenzen nach HessAFoWG überschreitet.

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