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Sterbefall
Anmeldung (Beurkundung) eines Sterbefalles
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standessamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Altenheimen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Zur Beurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Leichenschauschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
- Personalausweis oder Reispass der/des Verstorbenen
- ggfs. Meldebescheinigung
zusätzlich werden benötigt
bei ledigen Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
bei verheirateten Verstorbenen:
- Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister
bei verwitweten Verstorbenen:
- Eheurkunde und Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
bei geschiedenen Verstorbenen:
- aktuelle Eheurkunde mit eingetragener Scheidung oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk
In Hofheim für Sie zuständig
- Frau Gudrun Schuster
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 261
Klicken Sie hier für mehr Informationen
- Frau Ute Kapteina
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 208
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