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Geburt
Anmeldung (Beurkundung) einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche von einem Elternteil persönlich beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Zur Beurkundung der Geburt sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:
• Die Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes, die bei der Geburt anwesend waren
• Wenn Sie verheiratet sind:
• Nachweis über die Eheschließung im Original - Eheurkunde
• Geburtsurkunden beider Elternteile
• Formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
• Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
• Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind:
• die Geburtsurkunden beider Elternteile
• Nachweis über den Familienstand der Mutter (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde)
• die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmungserklärung der Mutter), falls diese vor der Geburt anerkannt wurde
• formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
• die Ausweise (Pässe) beider Elternteile
• Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten?
Namenserteilung beim Standesamt oder Sorgeerklärung beim Jugendamt
In Hofheim für Sie zuständig
- Frau Ute Kapteina
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 208
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- Frau Gudrun Schuster
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 261
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- Frau Gudrun Korte
Rathaus
Telefon: 06192 / 202 260
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- Standesamt Öffnungszeiten und Anschrift:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr u. Dienstag: 16.00 bis 18.00 Uhr
Telefon: 06192 / 202 261
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Öffnungszeiten des Standesamt
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich: 16.00 Uhr bis 18.00 UhrAdresse Standesamt
Rathaus HofheimChinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus

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