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Geburt

Anmeldung (Beurkundung) einer Geburt

 

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche von einem Elternteil persönlich beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

 

Zur Beurkundung der Geburt sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

 

• Die Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes, die bei der Geburt anwesend waren

• Wenn Sie verheiratet sind:
• Nachweis über die Eheschließung im Original - Eheurkunde
• Geburtsurkunden beider Elternteile
• Formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
• Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

• Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind:
• die Geburtsurkunden beider Elternteile
• Nachweis über den Familienstand der Mutter (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde)
• die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmungserklärung der Mutter), falls diese vor der Geburt anerkannt wurde
• formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
• die Ausweise (Pässe) beider Elternteile
• Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten?
Namenserteilung beim Standesamt oder Sorgeerklärung beim Jugendamt

In Hofheim für Sie zuständig

Öffnungszeiten des Standesamt

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Adresse Standesamt

Rathaus Hofheim
Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus

Familienbüro

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