Auswärtig Verstorbene
Unter den Begriff "Auswärtig Verstorbene" fallen alle Personen, die außerhalb von Hofheim am Taunus gestorben sind und deren Hauptwohnsitz sich nicht in Hofheim am Taunus befindet.
Auswärtig Verstorbene können auf Hofheimer Friedhöfen sowie im anonymen Feld auf dem Waldfriedhof beigesetzt werden, sofern ein Angehöriger des Verstorbenen seinen Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus hat.
Ein entsprechender Antrag ist zusätzlich zum Bestattungskostenantrag auszufüllen.

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